Notfall-Hotline

REPARATUR & SERVICE

Wer darf Reparaturen an Anlagen zum Brandschutz durchführen?

Reparaturen an Brandschutzanlagen dürfen nur zertifizierte Fachfirmen und speziell hierfür ausgebildete Monteure ausführen. Bei der Durchführung von Reparaturarbeiten achten wir präzise auf die Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen. Diese sind zum Beispiel in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgeschrieben. Schon die kleinste Abweichung davon führt zu einem Verlust des bauaufsichtlichen Nachweises. Und das führt letztendlich zum Verlust der Genehmigungsvoraussetzung zum Betreiben der Anlage.

Wer haftet, wenn eine Reparatur schlampig ausgeführt wurde?

Für den ordnungsgemäßen Brandschutz ist immer der Gebäudebetreiber verantwortlich. Er haftet, wenn die Reparatur nicht sachgerecht oder mit nicht autorisierten Ersatzteilen durchgeführt wurde. In diesem Fall können Menschenleben aufs Spiel gesetzt, die Umwelt gefährdet oder Sachwerte beschädigt wurden. Wenn kein ordnungsgemäßer Nachweis über eine Reparatur oder Wartung vorliegt, ist das ein grober Verstoß gegen baurechtliche Auflagen. So ein Verstoß hat strenge strafrechtliche Folgen! Dazu kann ein Erlöschen der Gewährleistung vom Hersteller kommen. Und ob die Versicherung abschließend für einen entstandenen Schaden aufkommt, ist auch eher fraglich. Also gehen Sie auch bei der Reparatur Ihrer Brandschutzanlagen auf Nummer sicher! Beauftragen sie nur zertifizierte Experten mit der Reparatur, die gewissenhaft auf die Einhaltung aller Vorgaben achten. Wir tun das!

Muss man spezielle Ersatzteile für die Reparatur verwenden?

Für Reparaturen an Brandschutzanlagen sind grundsätzlich nur originale Ersatzteile oder vom Hersteller freigegebene Teile für das jeweilige Brandschutzprodukt zu verwenden.

Was passiert nach der Reparatur unserer Brandschutzanlage?

Nach Abschluss der Reparaturarbeiten überprüfen wir den einwandfreien Zustand und die tadellose Funktion entsprechend der Wartungsanleitung der jeweiligen Brandschutzanlage.
Alle von uns durchgeführten Arbeiten protokollieren wir abschließend. Denn im Fall eines Feuers und einer möglichen Fehlfunktion der Brandschutzeinrichtung muss von den Verantwortlichen ein lückenloser Nachweis über die von uns erbrachten Leistungen vorgelegt werden. Das ist nicht nur für rechtliche Aspekte notwendig, sondern entscheidet auch über die Bereitschaft der Versicherung für den Schaden aufzukommen.

Welche Maßnahmen und Leistungen bietet Vennhoff Feuerschutz im Bereich Reparatur und Service?

  • Reparatur von mobilen Handfeuerlöschgeräten
  • Reparatur von Brandschutztüren Rauschschutztüren / Brandschutztore
  • Reparatur von Brandschutzklappen
  • Reparatur von RWA Rauch- und Wärmeabzug / NRWG Das natürliche Rauchabzugsgerät
  • Reparatur von Türfeststellanlagen
  • Reparatur von Tageslichtbändern Sattelform / Bogenform
  • Reparatur von Überflurhydranten und Unterflurhydranten
  • Reparatur von Brandabschottungen
  • Reparatur von Löschmittelanlagen inkl. Dokumentation
 

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