Vorbeugender Brandschutz > Organisatorischer Brandschutz
ORGANISATORISCHER BRANDSCHUTZ
Was gehört zum organisatorischen Brandschutz?
Zum organisatorischen und betrieblichen Brandschutz zählen in erster Linie nicht-materielle Maßnahmen, die die baulichen und anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen ergänzen: Instandhaltung, Wartung, Nutzung von und richtiger Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen wie zum Beispiel Löschgeräten, Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall.
Was beinhaltet ein Flucht- und Rettungsplan gem. DIN ISO 23601?
Zur schnellen Orientierung im Gefahrenfall dient den Mitarbeitern und allen Ortsfremden der Flucht- und Rettungsplan. In diesem werden alle Hilfs- und Rettungseinrichtungen (wie Feuerlöscher, Notausgänge, Sammelstellen etc.) aufgezeigt. Die Erfassung der relevanten Inhalte für den Flucht- und Rettungsplan erfolgt grundsätzlich bei Ihnen vor Ort. Wir erstellen Ihre Pläne in enger Abstimmung mit den zuständigen Feuerwehren bzw. Brandschutzdienststellen.
Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung im organisatorischen Brandschutz?
Die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz (GefB BS) ist ein Instrument, um Gefährdungen im Unternehmen präventiv und systematisch zu ermitteln, zu bewerten, geeignete Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers festzulegen und deren Wirksamkeit nachhaltig zu überprüfen. Wichtig bei der Erstellung sind Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Dokumentation. Durch eine Gefährdungsbeurteilung werden Arbeitsabläufe optimiert und Störungen im Betriebsablauf vermieden. Eine Gefährdungsbeurteilung fordert der Gesetzgeber von jedem Arbeitgeber. Im Prinzip kann die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz auch als Teil des Qualitätsmanagements verstanden werden, da sie die Möglichkeiten der Risikominimierung und Optimierungspotenziale aufzeigt, mit dem zusätzlichen Ziel der Erhaltung von Gesundheit und Unversehrtheit der Arbeitnehmer.
Was beinhaltet eine Brandschutzordnung für mein Gebäude?
Die Brandschutzordnung ist für viele Gebäudearten Vorschrift. Wir erstellen für Sie die Brandschutzordnung Teil A – C. Die Brandschutzordnung beschreibt die Regeln für die Brandverhütung sowie das Verhalten im Gefahrenfall. Sie wird gemäß der DIN-Normerstellt und besteht aus insgesamt drei Teilen:
- Teil A ist ein Aushang. Er muss im Gebäude gut sichtbar angebracht werden, wo Personen häufig vorbeigehen, wie Flure oder Treppenräume. Denn mit diesem Teil werden alle Personen angesprochen, die sich im Gebäude aufhalten (vor allem Besucher und Kunden).
- Teil B ist an Personen gerichtet, die sich nicht nur vorübergehend in dem Gebäude befinden (z. B. Mitarbeiter). Hier werden Hinweise zur Brandverhütung, zum Verhalten im Brandfall und zur Bedeutung der Alarmsignale gegeben.
- Teil C richtet sich darüber hinaus an Personen, denen spezielle Aufgaben im Brandschutz übertragen wurden (i. d. R. der Brandschutzbeauftragte). Dieser Teil beschreibt die Brandschutzorganisation des Betriebes bzw. des Gebäudes.
Welche Maßnahmen und Leistungen bietet Vennhoff Feuerschutz im organisatorischen Brandschutz an?
- Ausbildung Brandschutzbeauftragte
- KOMBI-Schulung
- Gefahrenstoffbeauftragter
- Brandschutzordnung Teil A-C
- Brandschutzunterweisung nach ASR A2.2 und DGUV
- Sprinklerwartung
- Gefährdungsbeurteilung
- Beratung und Umsetzung
- Evakuierungsübungen (Planung, Theorie, Praxis)
- Flucht- und Rettungsplan
- Bestuhlungsplan
- Wartung, Instandhaltung
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