Notfall-Hotline

BRANDSCHUTZ IN DER GASTRONOMIE

Brandschutz in der Gastronomie ist ein heißes Thema, denn das Potenzial für Brände ist hier deutlich erhöht. Hier wird ständig mit Fett in heißen Öfen, Pfannen und Fritteusen hantiert. Schnell kann bei der oft stressigen Arbeit ein Feuer entstehen. Auch brennende Kerzen oder Warmhalteplatten am Tisch können einen Brand verursachen. In manchen Bundesländern ist die Erteilung einer Gaststättenkonzession an ein korrektes Brandschutzkonzept und die Freigabe nach der Überprüfung durch die Feuerwehr geknüpft.

 

Wir sind Ihr Experte für den Brandschutz in der Gastronomie.
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Welche Brandrisiken gibt es in der Gastronomie?

Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in der Gastronomie können je nach Betrieb unterschiedlich aussehen. Auf der Hand liegen diverse Brandschutzmaßnahmen in der Küche. Aber auch bei der Inneneinrichtung und Dekoration sollte man potenzielle Risiken im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes vermeiden. Offenes Feuer am Tisch stellt immer eine Gefahr da. Alle elektronischen Geräte, Abluftanlagen und Fettfilter sind regelmäßig zu warten, um den sicheren Gebrauch zu gewährleisten.

Besondere Risiken in der Gastronomie entstehen durch:

Fettbrand in der Küche

Der Umgang mit heißem Öl und Fetten kann in Verbindung mit Kochgeräten schnell einen Fettbrand auslösen.

Ungereinigte Abluftanlage

Die Ansammlung von Bratfett in den Rohrkanälen kann schnell zur Brandgefahrquelle werden!

Brennbare Einrichtung

Tische, Stühle, Vorhänge, Servietten, Dekoration – hier sollte man auf schwer brennbare Materialien setzen.

Welche Feuerlöscher werden in der Gastronomie empfohlen?

Schaumfeuerlöscher

für Eingangsbereiche und Gastraum. Kann für Brände fester Stoffe wie Textilien oder Holz verwendet werden. Doch auch Brände flüssiger oder flüssig werdender Stoffe wie Kunststoffe, Öle und Benzin löscht er zuverlässig. Abgedeckte Brandklassen: A, B

Vorteile des Schaumfeuerlöschers sind:
+ Folgeschäden bleiben so gering wie möglich
+ Schaum kann gezielt auf den Brandherd aufgetragen werden
+ Für Anlagen bis 1000 Volt
+ Geeignet für die Brandklassen A + B (glutbildende Brände + Brände von flüssigen Stoffen)

Fettbrandlöscher

für den Küchenbereich. Funktioniert wie ein Schaumfeierlöscher, ist aber mit einem Spezialschaum zur Löschung von brennenden Speisefetten befüllt und als einziger dafür geeignet. Abgedeckte Brandklasse: A, B, F

Vorteile des Fettbrandlöschers sind:
+ Spezialschaum, der Fett umschließt und die Sauerstoffversorgung abstellt
+ Geeignet für die Brandklasse F

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Feuerlöscher in der Gastronomie?

Neben der ausreichenden Anzahl (festgelegt im Brandschutzkonzept) und der korrekten, gut sichtbaren Aufstellungen gelten gesetzlich vorgeschriebene Wartungen der Feuerlöscher im Abstand von 2 Jahren. Gemäß Herstellerangaben ist alle 6 – 8 Jahre der Austausch des Löschmittels vorgeschrieben.

Grundlagen Brandschutzunterweisung:

  • Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Unfallverhütungsvorschriften

Zusammenfassung Brandschutzunterweisung:

  • Alle Beschäftigen im Unternehmen müssen teilnehmen
  • Auffrischung: jedes Jahr verpflichtend

Brauche ich Brandschutzhelfer in der Gastronomie?

Ja, denn Brandschutzhelfer sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Brandschutzhelfer ist eine wichtige Unterstützung beim vorbeugenden Brandschutz im Gastrobetrieb. Ihre Mitarbeiter werden geschult, wie sie im Brandfall die richtigen Entscheidungen treffen und die Sicherheit der Gäste und Kollegen entscheidend vergrößern. Ein Brandschutzhelfer weiß mit dem Feuerlöscher umzugehen und Brände im Idealfall schon bei der Entstehung zu verhindern. Die Brandschutzhelferausbildung muss alle 3 – 5 Jahre aufgefrischt werden.

Gesetze und Richtlinien Brandschutzhelfer:

  • Arbeitsschutzgesetz §10
  • Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 “Maßnahmen gegen Brände”
  • Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)

Zusammenfassung Brandschutzhelfer:

  • Mindestens 5 Prozent der Beschäftigten müssen ausgebildet sein
  • Bei der Berechnung zählen auch anwesenden Gäste
  • Dient der Sicherstellung von richtigem Handeln im Brandfall
  • Auffrischung: alle 3 – 5 Jahre

Wer muss an der jährlichen Brandschutzunterweisung teilnehmen?

Zusätzlich zur Brandschutzhelferausbildung in der Gastronomie sind grundsätzlich alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Mitarbeiter über den betrieblichen Brandschutz zu unterrichten. Dabei wird auf Abläufe während einer Gebäuderäumung eingegangen sowie Flucht- und Rettungspläne erklärt. Diese Unterweisung muss einmal im Jahr durchgeführt werden.

Grundlagen Brandschutzunterweisung:

  • Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Unfallverhütungsvorschriften

Zusammenfassung Brandschutzunterweisung:

  • Alle Beschäftigen im Unternehmen müssen teilnehmen
  • Auffrischung: jedes Jahr verpflichtend

Wir sind die Brandschutzexperten für die Gastronomie und übernehmen für Sie:

Einbau, Errichtung, Instandhaltung, Wartung, Beschaffung und Reparatur nach Richtlinien und aktuellen Regeln:

  • Feuerlöscher aller Art
  • Errichtung von RWA Rauch- und Wärmeabzug
  • Errichtung von Brandschutztüren / Rauchschutztüren / Brandschutztore
  • Errichtung von Brandabschottungen
  • Steigleitung trocken
  • Wandhydranten
  • Brandschutzklappen und Absperrventile
  • Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Vorgaben
  • Errichtung von Tageslichtbändern Sattelform / Bogenform
  • Wartung / Reparatur aller o. g. Einrichtungen

Beratung, Schulung, Betreuung von Unternehmen, Mitarbeitern und Brandschutzbeauftragten:

  • Beratung bei Neubau, Bauen im Bestand und Nutzungsänderung, Sonderlösungen
  • Brandschutzkonzepte nach § 9 BauPrüfVO Brandschutzordnung (Teil A, B und C) gem. DIN 14096
  • Flucht- und Rettungsplan gem. DIN ISO 23601 und ASR A 2.3
  • Feuerwehrplan gem. DIN 14095
  • Meldelaufkarten gem. DIN 14675-1
  • Kontrolle und Dokumentation der Prüf- und Wartungsfristen
  • Ausbildung Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
  • Unterweisung und Ausbildung von Personal und Mitarbeitern

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