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BRANDSCHUTZ IM EINZELHANDEL
Egal ob es sich um einen Supermarkt, ein Bekleidungsgeschäft oder ein anderes Fachgeschäft handelt: das Thema Brandschutz im Einzelhandel wird mindestens einmal im zum Thema. Dann steht die Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter an. Alle 2 Jahre muss die Wartung der Feuerlöscher erfolgen. Wegen vieler operativer Tätigkeiten kommt dieses Thema oft zu kurz. Vennhoff Feuerschutz ist für Sie da! Wir beraten Sie umfassend, übernehmen die sorgfältige Wartung der Feuerlöscher und die Unterweisung oder Schulung Ihrer Beschäftigten.
Wir sind Ihr Experte für den Brandschutz im Einzelhandel.
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Welche Brandrisiken gibt es im Einzelhandel?
Einzelhandel ist nicht gleich Einzelhandel, darum können die Brandschutzmaßnahmen für jeden Betrieb anders aussehen. Hier spielt vor allem die Ware eine wichtige Rolle. Leicht entzündliche Waren bringen eine erhöhte Brandgefährdung mit sich und erfordern weitere Schutzmaßnahmen im vorbeugenden Brandschutz oder unterliegen Sondervorschriften.
Besondere Risiken im Einzelhandel entstehen durch:
Verpackungsmaterialien im Außenbereich
Schnell entzündliche Verpackungen, Ursache von Brandstiftung, nach Geschäftsschluss dringend vermeiden
Viele Personen wegen Kundenverkehr
Kunden haben keine Raumkenntnis, Mobilität/Verständnis eingeschränkt, Fluchtwege deutlich kennzeichnen
Technische Schäden oder Fehlverhalten
Defekte, alte technische Geräte erhöhen das Brandrisiko, fahrlässiges Verhalten in der Nähe entzündlicher Stoffe
Welche Feuerlöscher werden im Einzelhandel empfohlen?
Schaumfeuerlöscher
für Verkaufsräume, Büro, Pausenraum. Kann für Brände fester Stoffe wie Textilien oder Holz verwendet werden. Doch auch Brände flüssiger oder flüssig werdender Stoffe wie Kunststoffe, Öle und Benzin löscht er zuverlässig. Abgedeckte Brandklassen: A, B
Vorteile des Schaumfeuerlöschers sind:
+ Folgeschäden bleiben so gering wie möglich
+ Schaum kann gezielt auf den Brandherd aufgetragen werden
+ Geeignet für die Brandklassen A + B (glutbildende Brände + Brände von flüssigen Stoffen)
Kohlendioxidfeuerlöscher
für technischen Geräte wie Beleuchtung, Kassensysteme, Kühlgeräte. Besonders gut für Räume mit besonderen hygienischen Anforderungen geeignet, außerdem für Labore sowie IT-Anlagen. Abgedeckte Brandklasse: B
Vorteile des Kohlendioxidfeuerlöscher sind:
+ Leitet keine Elektrizität bei der Löschung
+ Rückstandsfreie Löschung möglich
+ Geeignet für die Brandklasse A
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Feuerlöscher im Einzelhandel?
Neben der ausreichenden Anzahl und der korrekten, gut sichtbaren Aufstellungen gelten gesetzlich vorgeschriebene Wartungen der Feuerlöscher im Abstand von 2 Jahren. Gemäß Herstellerangaben ist alle 6 – 8 Jahre der Austausch des Löschmittels vorgeschrieben.
Brauche ich Brandschutzhelfer im Einzelhandel?
Ja, denn Brandschutzhelfer sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Brandschutzhelfer ist eine wichtige Unterstützung beim vorbeugenden Brandschutz im Einzelhandel. Der Mitarbeiter wird geschult, um im Brandfall die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Sicherheit aller Anwesenden entscheidend zu vergrößern. Er weiß mit dem Feuerlöscher umzugehen und Brände schon bei der Entstehung zu verhindern. Die Brandschutzhelferausbildung muss alle 3 – 5 Jahre aufgefrischt werden.
Gesetze und Richtlinien Brandschutzhelfer:
- Arbeitsschutzgesetz §10
- Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 “Maßnahmen gegen Brände”
- Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)
Zusammenfassung Brandschutzhelfer:
- Mindestens 5 Prozent der Beschäftigten müssen ausgebildet sein
- Bei der Berechnung zählen auch anwesenden Kunden
- Dient der Sicherstellung von richtigem Handeln im Brandfall
- Auffrischung: alle 3 – 5 Jahre
Wer muss an der jährlichen Brandschutzunterweisung teilnehmen?
Zusätzlich zur Brandschutzhelferausbildung sind grundsätzlich alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Mitarbeiter über den betrieblichen Brandschutz zu unterrichten. Diese Unterweisung muss einmal im Jahr durchgeführt werden.
Grundlagen Brandschutzunterweisung:
- Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften
Zusammenfassung Brandschutzunterweisung:
- Alle Beschäftigen im Unternehmen müssen teilnehmen
- Auffrischung: jedes Jahr verpflichtend
Wir sind die Brandschutzexperten für den Einzelhandel und übernehmen für Sie:
Einbau, Errichtung, Instandhaltung, Wartung, Beschaffung und Reparatur nach Richtlinien und aktuellen Regeln:
- Feuerlöscher aller Art
- Errichtung von RWA Rauch- und Wärmeabzug
- Errichtung von Brandschutztüren / Rauchschutztüren / Brandschutztore
- Errichtung von Brandabschottungen
- Steigleitung trocken
- Wandhydranten
- Brandschutzklappen und Absperrventile
- Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Vorgaben
- Errichtung von Tageslichtbändern Sattelform / Bogenform
- Wartung / Reparatur aller o. g. Einrichtungen
Beratung, Schulung, Betreuung von Unternehmen, Mitarbeitern und Brandschutzbeauftragten:
- Beratung bei Neubau, Bauen im Bestand und Nutzungsänderung, Sonderlösungen
- Brandschutzkonzepte nach § 9 BauPrüfVO Brandschutzordnung (Teil A, B und C) gem. DIN 14096
- Flucht- und Rettungsplan gem. DIN ISO 23601 und ASR A 2.3
- Feuerwehrplan gem. DIN 14095
- Meldelaufkarten gem. DIN 14675-1
- Kontrolle und Dokumentation der Prüf- und Wartungsfristen
- Ausbildung Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
- Unterweisung und Ausbildung von Personal und Mitarbeitern
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