Notfall-Hotline

BRANDSCHUTZ IM BÜRO

Keiner rechnet damit, und trotzdem ist die Gefahr groß, dass ganz unerwartet in einem Büro ein Brand entsteht. Hier stehen Büromöbel und lagern Dokumente – Material, was schnell Feuer fängt. Aufgrund der unterschätzten Gefahr müssen immer wieder Unternehmen nach einem Brand im Büro Insolvenz anmelden. Doch wir verraten Ihnen etwas: Vorbeugender Brandschutz ist im Büro ganz einfach! Mit den richtigen Feuerlöschern und für den Ernstfall ausgebildeten Mitarbeitern kann hoher Sachschaden meist abgewendet werden – und natürlich auch weit schlimmere Personenschäden.

 

Wir sind Ihr Experte für den Brandschutz im Büro.
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Welche Brandrisiken gibt es im Büro?

In klassischen Büros erkennen wir eine normale Brandgefährdung. Das heißt, dass die Gefahr eines Feuers gering ist. Aber trotzdem gibt es einige Gefahrenquellen, die man nicht sofort als solche erkennen könnte. Häufig liegt die Brandursache im Büro in schlecht gewarteten oder defekten elektronischen Geräten.

Besondere Risiken im Büro entstehen durch:

Elektronische Geräte

EDV-Anlagen, Drucker, defekte Geräte, Akkus, Mehrfachsteckdosen, Wasserkocher, Gefahr durch Überhitzung

Offenes Feuer

Kerzen oder Zigaretten können im Moment der Unachtsamkeit ein Feuer auslösen.

Fahrlässigkeit

Es besteht einfach immer die Gefahr,etwas zu übersehen oder übermütig zu handeln.

Welche Feuerlöscher werden im Büro empfohlen?

Schaumfeuerlöscher

für Verkaufsräume, Büro, Pausenraum. Kann für Brände fester Stoffe wie Textilien oder Holz verwendet werden. Doch auch Brände flüssiger oder flüssig werdender Stoffe wie Kunststoffe, Öle und Benzin löscht er zuverlässig. Abgedeckte Brandklassen: A, B

Vorteile des Schaumfeuerlöschers sind:
+ Folgeschäden bleiben so gering wie möglich
+ Schaum kann gezielt auf den Brandherd aufgetragen werden
+ Geeignet für die Brandklassen A + B (glutbildende Brände + Brände von flüssigen Stoffen)

Kohlendioxidfeuerlöscher:

für technischen Geräte wie Beleuchtung, Kassensysteme, Kühlgeräten. Besonders gut für Räume mit speziellen hygienischen Anforderungen geeignet, außerdem für Labore sowie IT-Anlagen. Abgedeckte Brandklasse: B

Vorteile des Kohlendioxidfeuerlöscher sind:
+ Leitet keine Elektrizität bei der Löschung
+ Rückstandsfreie Löschung möglich
+ Geeignet für die Brandklasse A

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für Feuerlöscher im Büro?

Neben der ausreichenden Anzahl und der korrekten, gut sichtbaren Aufstellungen gelten gesetzlich vorgeschriebene Wartungen der Feuerlöscher im Abstand von 2 Jahren. Gemäß Herstellerangaben ist alle 6 – 8 Jahre ein fachgerechter Austausch des Löschmittels vorgeschrieben.

Brauche ich Brandschutzhelfer im Büro?

Ja, denn Brandschutzhelfer sind auch im Büro gesetzlich vorgeschrieben. Der Brandschutzhelfer ist eine wichtige Unterstützung, um beim Brandschutz im Büro im Ernstfall zu helfen. Ihr Mitarbeiter aus dem Büro wird geschult, um im Brandfall die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten – soweit es möglich ist. Er weiß mit dem Feuerlöscher umzugehen und Brände schon bei der Entstehung zu verhindern. Die Brandschutzhelferausbildung Ihrer Mitarbeiter muss alle 3 – 5 Jahre aufgefrischt werden.

Gesetze und Richtlinien Brandschutzhelfer:

  • Arbeitsschutzgesetz §10
  • Arbeitsstättenrichtlinie 2.2 “Maßnahmen gegen Brände”
  • Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182)

Zusammenfassung Brandschutzhelfer:

  • Mindestens 5 Prozent der Beschäftigten müssen ausgebildet sein
  • Dient der Sicherstellung von richtigem Handeln im Brandfall
  • Auffrischung: alle 3 – 5 Jahre

Wer muss an der jährlichen Brandschutzunterweisung teilnehmen?

Zusätzlich zur Brandschutzhelferausbildung im Büro sind grundsätzlich alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Mitarbeiter auch in einem Büro über den betrieblichen Brandschutz zu unterrichten. Diese Unterweisung muss einmal im Jahr durchgeführt werden.

Grundlagen Brandschutzunterweisung:

  • Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Unfallverhütungsvorschriften

Zusammenfassung Brandschutzunterweisung:

  • Alle Beschäftigen im Unternehmen müssen teilnehmen
  • Auffrischung: jedes Jahr verpflichtend

Wir sind die Brandschutzexperten für Büros und übernehmen für Sie:

Einbau, Errichtung, Instandhaltung, Wartung, Beschaffung und Reparatur nach Richtlinien und aktuellen Regeln:

  • Feuerlöscher aller Art
  • Errichtung von RWA Rauch- und Wärmeabzug
  • Errichtung von Brandschutztüren / Rauchschutztüren / Brandschutztore
  • Errichtung von Brandabschottungen
  • Steigleitung trocken
  • Wandhydranten
  • Brandschutzklappen und Absperrventile
  • Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Vorgaben
  • Errichtung von Tageslichtbändern Sattelform / Bogenform
  • Wartung / Reparatur aller o. g. Einrichtungen

Beratung, Schulung, Betreuung von Unternehmen, Mitarbeitern und Brandschutzbeauftragten:

  • Beratung bei Neubau, Bauen im Bestand und Nutzungsänderung, Sonderlösungen
  • Brandschutzkonzepte nach § 9 BauPrüfVO Brandschutzordnung (Teil A, B und C) gem. DIN 14096
  • Flucht- und Rettungsplan gem. DIN ISO 23601 und ASR A 2.3
  • Feuerwehrplan gem. DIN 14095
  • Meldelaufkarten gem. DIN 14675-1
  • Kontrolle und Dokumentation der Prüf- und Wartungsfristen
  • Ausbildung Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
  • Unterweisung und Ausbildung von Personal und Mitarbeitern

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