Notfall-Hotline

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Jede Bestellung bedarf einer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für telegrafische, telefonische oder mündliche Abmachungen und Zusicherungen. Die Mitarbeiter der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH sind nur dann zum Inkasso und zur Änderung der Geschäftsbedingungen berechtigt, wenn sie dafür eine eigens von der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH ausgestellte Vollmacht besitzen. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH zugrunde; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für sie nicht verbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
 
2. Angebote und Abschluss
Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte usw. sind unverbindlich.
 
3. Preisberechnung
Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Die Preise gelten freibleibend ab Lager der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten. Bei Stückgutsendungen werden die Beförderungskosten vom Lager zur Bahnstation berechnet. Die Preise werden in € gestellt. Bei unvorhergesehenen Ereignissen sowie mit rückwirkender Kraft eintretenden Materialpreis- und Lohnerhöhungen usw. bleiben Nachberechnungen auch für bereits ausgeführte Lieferungen vorbehalten. Anzahlungen und Vorausleistungen sind ohne Einfluß auf die Preise. Sie werden gutgeschrieben und auf den sich endgültig ergebenden Gesamtpreis verrechnet.
 
4. Zahlung
Die Zahlungen sind in bar ohne Abzug, unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu leisten. Der Besteller darf weder mit von der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH nicht anerkannten Gegenforderungen aufrechnen, noch steht ihm ein Zurückhaltungsrecht zu. Die Annahme von Schecks und Wechseln bleibt in jedem Falle vorbehalten und erfolgt nur zahlungshalber, jedoch nicht an Erfüllungs Statt und ohne Gewähr für Protest. Zielüberschreitungen berechtigen die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH, Verzugszinsen in Höhe der für Kreditinanspruchnahme banküblichen Sätze zu berechnen. Diskontspesen gehen in jedem Falle zu Lasten des Bestellers. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel fällig. Derartige Umstände berechtigen die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH ferner, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen sowie nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 
5. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Lieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Warenlieferungen bezahlt wird. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind ihm untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung seiner Rechte durch Dritte hat der Besteller die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Besteller die gelieferte Ware, so tritt er jetzt schon bis zur Tilgung aller Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH ab. Auf Verlangen der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern bekanntzugeben und der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben. Übersteigt der Wert der der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH gegebenen Sicherungen die Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübereignung verpflichtet.
 
6. Lieferfrist
Zugesagte Lieferfristen werden möglichst eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Bei Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. Verzug tritt nicht ein, bevor die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH eine ihr schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist hat verstreichen lassen. Alle Betriebsstörungen, die mittelbar oder unmittelbar die Lieferfähigkeit beeinträchtigen, berechtigen die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH entweder zur Nachholung der Lieferung nach Behebung der Störung oder zum völligen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Der Rücktritt kann nur binnen einer Woche nach Anfrage des Bestellers erklärt werden.
 
7. Gefahrübergang und Versand
Die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH versendet stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers, auch bei Franko-Lieferungen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung das Lager verlassen hat. Vom gleichen Zeitpunkt an haftet der Besteller für Schäden, die gegenüber Dritten entstehen können. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Versandweg, Versandart und Versandmittel sind unter Ausschluss der Haftung und ohne Gewähr für billigsten Transport der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH überlassen.
 
8. Gewährleistungsansprüche
Die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH übernimmt für die gelieferte Ware volle Gewähr für Verwendung einwandfreien Materials und sorgfältige Fertigung beim Hersteller in folgender Weise: Mängel müssen binnen fünf Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Eine etwaige Unvollständigkeit der Lieferung ist sofort bei Empfang der Sendung zu beanstanden. Alle Rügen sind an die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH selbst, nicht an seine Brandschutztechniker zu richten. Ist die Ware infolge von Material- und Verarbeitungsfehlern mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so ist die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH verpflichtet, sie nach ihrer Wahl entweder auszubessern oder kostenlos durch einwandfreie Ware zu ersetzen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Besteller die Ware nicht verändert hat. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Der Besteller hat der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH die beanstandete Ware kostenlos zurückzusenden. Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach der schriftlichen Ablehnung der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH, spätestens sechs Monate nach Erhalt der Ware.
 
9. Sonstige Schadensersatzansprüche
Sonstige Schadensersatzansprüche, die der Besteller – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen hat, sind auf den Wert des Liefergegenstandes beschränkt.
 
10. Wartung von Feuerlöschgeräten und -anlagen mit Zubehör
Die Brandschutztechniker der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH bescheinigen in einem Prüfbericht und/oder auf einem Prüfnachweis, dass die gewarteten Feuerlöschgeräte und -anlagen mit Zubehör nach Abschluss der Prüfung einsatzbereit sind. Prüfgebühren werden besonders vereinbart. Material und Ersatzteile werden zum jeweiligen Listenpreis geliefert. Weisen Feuerlöschgeräte und -anlagen mit Zubehör nach der Wartung Fehler auf oder funktionieren sie nicht oder mangelhaft und hat der Brandschutztechniker diese Fehler oder Mängel nachweisbar verschuldet, so haftet die Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH wie folgt: Sie hat die Arbeiten nach ihrer Wahl kostenlos nachzubessern oder schadhafte Teile kostenlos auszutauschen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind außerdem sonstige Schadensersatz-ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden.
Die Haftung der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH entfällt ferner: a) wenn Mängel der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH nicht unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich mitgeteilt werden, b) wenn Arbeiten von Personen durchgeführt wurden, die der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH nicht angehören, c) wenn Bedienungs- oder Behandlungsvorschriften nicht beachtet werden. Die Mitarbeiter der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH legitimieren sich durch einen Lichtbildausweis.
 
11. Verpackung
Die Waren werden – soweit erforderlich – handelsüblich verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
 
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen wird durch den Sitz der Fa. VENNHOFF Feuerschutz GmbH bestimmt, nach ihrer Wahl auch durch den Sitz des Bestellers. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.
 
13. Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlichem Unwirksamwerden einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich. Die vorstehenden Bedingungen sind in ihrer jeweiligen Fassung für die gesamte, auch künftige Geschäftsverbindung mit dem Besteller maßgeblich.
Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand Duisburg.
Amtsgericht Duisburg HRB 18449.
VENNHOFF Feuerschutz GmbH

letzte Aktualisierung: 20.11.2015

 

ohne Titel

zum Seitenanfang